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REISEBEDINGUNGEN (AGB)

1. Vertragsbedingungen

1.1 Die Eurofun Touristik GmbH (in weiterer Folge kurz Eurofun genannt) tritt mit ihren Marken Eurobike und Eurohike am Markt für Aktivreisen auf.

1.2 Eurofun kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter, als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von Eurofun abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich.

1.3 Gemeinsam mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des zwischen dem Reisenden und Eurofun geschlossenen Reisevertrages.

1.4 Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.

1.5 Erfüllungsort ist der Sitz von Eurofun.

1.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

2. Buchung/ Abschluss des Reisevertrags 

2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Eurofun den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.

2.2 Der Vertrag kommt mit Annahme durch Eurofun, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung (= Pauschalreisevertrag) zustande.

2.3 Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Eurofun. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. Eurofun wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.

3. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20 % pro Person fällig. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der Restzahlung, jedoch frühestens 20 Tage vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen, insbesondere bei Überweisung in Fremdwährungen, zu Lasten des Reisenden.

4. Rücktritt des Reisenden/ Ersatzteilnehmer/ Umbuchung

4.1 Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei aus Beweisgründen empfohlen wird, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (No Show), werden folgende Stornogebühren (Entschädigung für den Veranstalter) verrechnet:

4.1.1 Stornogebühren (= Entschädigung) für Rad-, Wander- und Familienreisen:

  • Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindestens EUR 50,–
  • Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  • Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90 % des Reisepreises
  • Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises

 

4.1.2 Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) für die Reiseart „Rad & Schiff“:

  • Bis 84 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag)
  • Vom 83. Tag bis 42. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • Vom 41. Tag bis 28. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • Vom 27. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90% des Reisepreises
  • Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
     

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (Entschädigung) ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer 11.

4.2 Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer 6. 1–4 dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden tatsächlich anfallende Kosten, mindestens jedoch pro Person EUR 50,– verrechnet. Tatsächlich anfallende Kosten ergeben sich etwa aus Zeitaufwänden für zusätzliche Korrespondenz mit Leistungspartnern (Hotel, Transferunternehmen, o.ä..) und/oder Adaptionen in der Planung und Logistik der Reise.

4.3 Änderungen der Buchung auf Wunsch des Reisenden hinsichtlich Hotelkategorie, Zimmerkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige Buchungsänderungen werden tatsächlich anfallende Kosten, mindestens jedoch pro Person EUR 50,– verrechnet.

4.4  Änderungen der Zimmeranzahl und Teilnehmerzahl

4.4.1 Eine Erhöhung der gebuchten Zimmeranzahl oder Teilnehmerzahl stellt eine Umbuchung bzw. Erweiterung der Buchung dar. Diese ist vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich. Hierfür werden die tatsächlich anfallenden Kosten mindestens jedoch pro Person EUR 50,- verrechnet.

4.4.2 Eine Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl oder der Teilnehmerzahl gilt als teilweiser Rücktritt vom Reisevertrag und unterliegt hinsichtlich des stornierten Teils den Stornobedingungen gemäß Ziffer 4.1.

4.4.3 Führen vom Reisenden gewünschte nachträgliche Änderungen der Teilnehmerzahl, der Zimmerbelegung oder sonstiger gebuchter Leistungen zu Mehrkosten, ist Eurofun berechtigt, die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten oder Zuschläge den verbleibenden Reisenden in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Zuschläge aufgrund geänderter Zimmerbelegungen (z. B. Einzelzimmerzuschläge oder Zuschläge für die Alleinbenutzung eines Doppelzimmers).

4.5 Eventuell bestehende gesetzliche Rechte, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, werden durch diese Bestimmungen nicht berührt. Insbesondere kann der Reisende bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 9) am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich erheblich beeinträchtigen.

5. Rücktritt von Eurofun

5.1 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reiseantritt trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl Eurofun zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist Eurofun berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/ Stornogebühren gemäß Ziffer 4.1. zu belasten.

5.2 Ist Eurofun aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 9) an der Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann Eurofun vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

5.3 Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben, und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann Eurofun gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.

5.4 Eurofun kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

6. Leistungen des Reiseveranstalters

6.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von Eurofun für die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung angeführt sind. Von Dritten erbrachte Leistungen, die weder von Eurofun, noch von einem Eurofun zurechenbaren Leistungsträger angeboten oder vereinbart wurden, begründen keine Verpflichtung für Eurofun und sind nur dann Bestandteil des Pauschalreisevertrags (§ 5 PRG), wenn sie von Eurofun ausdrücklich schriftlich bestätigt oder autorisiert wurden.

6.2 Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf sind aus organisatorischen Gründen (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.

6.3 Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.

6.4 Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.

6.5 Der Reisepreis versteht sich als Gesamtpreis in Euro/EUR und bezieht sich – sofern nicht anders angegeben – auf den Preis pro Person in der jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorie. Der erste Tag des Basispakets bestimmt den Saisonpreis; Zusatznächte verschieben die Saisonzeit nicht. Zuschläge und Ausnahmen sind in der Reiseausschreibung angegeben und in der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlich. Informationen zu nicht im Reisepreis enthaltenen Abgaben und Zusatzkosten sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt.

6.6 Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise folgende Ermäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler gewährt: 0 bis 5,99 Jahre 100 % (ev. anfallende Kosten sind vor Ort zu begleichen, siehe Ziffer 6.7) / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % / ab 15 bis 17,99 Jahren 10 %.

Kinderermäßigungen für die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen sowie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, können von dieser Regelung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu klären.

6.7 Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie nicht inkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.

6.8 Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.

6.9 Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen

7.1 Für den Fall, dass ein Reisender nicht direkt bei Eurofun bucht, ist folgendes zu beachten: Reisevermittler sind von Eurofun nichtermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Eurofun hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht von Eurofun herausgegeben wurden, sind für Eurofun und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Eurofun und Reisendem zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Eurofun gemacht wurden.

7.2 Bei Dritten von Eurofun verschiedenen bzw. Eurofun nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für Eurofun und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dieser nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von Eurofun bestätigt bzw. autorisiert wurden.

8. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden

8.1 Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von Eurofun mitgeteilt.

8.2 Der Reisende hat Eurofun umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).

8.3 Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für von ihm verschuldete Schäden oder verschuldeten Verlust an der ihm von Eurofun zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

8.4 Dem Reisenden wird ausdrücklich empfohlen, freiwillig eine persönliche Mobiltelefonnummer („Notfallnummer“) anzugeben, um eine kurzfristige Kontaktaufnahme zu ermöglichen – insbesondere für wichtige Abstimmungen sowie im Fall von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen). Die Notfallnummer wird ausschließlich zur Vertragserfüllung, für dringende Rückfragen sowie im Fall von Notfällen verwendet und – soweit für diese Zwecke erforderlich – unter Einhaltung der DSGVO an den jeweils durchführenden Partner der Reise weitergegeben.

8.5 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer 12.1 genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

8.6 Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer 12.1 genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.

9. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse/ Gegebenheiten außerhalb der Sphäre/ Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären, z.B. Kriegshandlungen, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Terrorismus, Ausbrüche schwerer Krankheiten, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit – Prognoseentscheidung ist im Einzelfall zu prüfen - mit der Gefahr von großen Mengen an Schnee in hohen Lagen, Lawinen, Muren, Überschwemmungen o.ä. einhergehen, und die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen (vgl. § 2 Abs 12 PRG).

10. Reiseteilnahme/ Haftung

Ausführungen zur Reiseteilnahme und Haftung gelten unbeschadet und unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 12 PRG.

10.1 Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise, Erfüllung aller Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden.

10.2. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Der Reisende erkennt an, dass mit der Durchführung der Reise die Verwirklichung seines allgemeinen Lebensrisikos verbunden sein kann, welche außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters liegt. Unter allgemeines Lebensrisiko des Reisenden fallen beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) ein nicht verfügbares Speisenangebot aufgrund spezieller Ernährungswünsche oder geringere Auswahl der Speisen (z.B. bei veganem oder vegetarischen Essen) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Schifffahrten, Probleme mit Höhe und ausgesetzten Wegen, mit Schwindelfreiheit oder Trittsicherheit.

10.3 Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

10.4 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen nicht geeignet.

10.5 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.

10.6 Eurofun haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

10.7 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

10.8 Sollte aus Gründen, die von Eurofun nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.

10.9 Eurofun haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern

10.9.1 sie dem Reisenden zuzurechnen sind;

10.9.2 sie einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder

10.9.3 sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

10.10. Gepäcktransportbedingungen:

Es gelten folgende Gepäckbestimmungen für den Gepäcktransport durch Eurofun während der Reise:

10.10.1 Pro Gepäckstück gilt ein erlaubtes Gesamtgewicht von max. 20 kg; Abweichungen finden sich in der konkreten Leistungsbeschreibung der Reise.

10.10.2 Das Gepäck ist vom Reisenden geschlossen und transportfähig bereit zu stellen. Soweit ein Schaden ursächlich auf unzureichende Verpackung zurückzuführen ist (z. B. offene Taschen, lose oder am Gepäck befestigte Gegenstände; nicht gekennzeichnete oder nicht bruchsicher verpackte zerbrechliche Gegenstände wie Glasflaschen), besteht keine Haftung, da solche Schäden gemäß § 12 Abs 3 PRG der Sphäre des Reisenden zuzurechnen sind. Die Mitnahme kann in solchen Fällen verweigert werden.

10.10.3 Jedes Gepäckstück ist vom Reisenden mit einem dafür zur Verfügung gestellten – und vom Reisenden entsprechend beschrifteten – Gepäckanhänger zu versehen.

10.10.4 Tiere sind vom Gepäcktransport ausgeschlossen. Die Mitnahme von Tieren ist ausschließlich bei Personentransporten im Beisein des Besitzers möglich.

10.10.5 Dokumente, Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte (z. B. Laptop, Tablet, Kamera), Medikamente, medizinische Hilfsmittel sowie sonstige wertvolle, zerbrechliche oder schwer ersetzbare Gegenstände müssen im persönlichen Handgepäck mitgeführt werden. Diese Gegenstände gelten nicht als gewöhnliches Reisegepäck und sind nicht Teil des vertraglich geschuldeten Gepäcktransports, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Verlust oder Beschädigung im aufgegebenen Gepäck besteht keine Haftung, soweit der Schaden nicht dem Verantwortungsbereich von Eurofun oder seiner Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die gesetzliche Haftung für gewöhnliches Gepäck bleibt unberührt (§ 12 Abs 3 PRG).

10.10.6 Die angeführten Gepäckbestimmungen gelten für Reisen bei welchen Eurofun als Reiseveranstalter die Reise durchführt. Bei einer durch Eurofun lediglich vermittelten Reise gelten die Gepäckbestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters, wie in der Leistungsbeschreibung bzw. in dessen Reisebedingungen ausgewiesen.

10.11 Für Verlust oder Beschädigung von Gepäck haftet Eurofun im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn diese durch Eurofun verursacht wurden. Verstöße des Reisenden gegen die Gepäckbestimmungen können – soweit sie für den Schaden ursächlich sind – zu einer Kürzung des Schadenersatzes führen. Schäden sind unverzüglich nach Feststellung an Eurofun zu melden (schriftlich, per E-Mail). Eine verspätete Meldung gilt als Mitverschulden und kann ebenfalls zu einer Kürzung des Anspruchs führen. Die Ersatzhöhe richtet sich nach dem konkret nachweisbaren Schaden nach den gesetzlichen Schadenersatzregeln. International einschlägige Übereinkommen und unionsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

10.12 Als ersatzfähiger Schaden gelten nur Beschädigungen, die Funktionalität oder Gebrauchstauglichkeit des Gepäcks wesentlich beeinträchtigen. Keine Haftung besteht für normale, transporttypische Abnützungen (z. B. leichte Kratzer, Schrammen, Beulen, Verschmutzungen) sowie für Beeinträchtigungen an Haltegriffen, Rollen oder vergleichbaren Funktionsteilen, soweit diese auf übliche Beanspruchung beim Transport zurückzuführen sind. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10.13 Zur Schadensermittlung ist ein Schaden möglichst vor Ort zu dokumentieren (z. B. Fotos) und unverzüglich schriftlich zu melden. Eine Bestätigung vor Ort wird empfohlen. Zur Prüfung sind geeignete Nachweise (z. B. Fotos, Reparaturangebot, Kaufbeleg des beschädigten Gegenstands) vorzulegen; unzureichende Mitwirkung kann zu einer Kürzung führen. Über Schadenersatz entscheidet ausschließlich der Reiseveranstalter nach vollständiger Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.14 Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.

10.15 Eurofun legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen Wert auf eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen können jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene Fahrräder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener Fahrräder des Reisenden kann von Eurofun keine Haftung übernommen werden.

11. Reiseversicherung

Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert. Informationen zu weiteren Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, finden sich je nach gebuchter Reise unter www.eurobike.at/reiseversicherung oder www.eurohike.at/reiseversicherung.

12. Gewährleistung

12.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). Eurofun kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. In diesem Fall ist Eurofun berechtigt eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung anzubieten. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an Eurofun direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

12.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch Eurofun kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Anspruch auf Preisminderung entfällt, wenn die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist.

12.3 Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei Eurofun geltend gemacht werden.

13. Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungs- bzw. Kollisionsnormen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Anwendung des österreichischen Rechts dazu führen würde, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der diesem durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels der Wahl des österreichischen Rechts anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

13.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.3 Für Kaufleute und Vertragspartner mit Unternehmereigenschaft gilt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen den Vertragspartnern sind vor den örtlich und sachlich zuständigen Gerichten am Hauptsitz der Eurofun Touristik GmbH, Mühlstraße 20 A-5162 Obertrum einzuklagen.

13.4 Für Reisende mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat gelten die zwingenden Gerichtsstandregelungen gemäß Art. 17-19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO). Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union wird der Gerichtsstand am Hauptsitz der Eurofun Touristik GmbH, Mühlstraße 20 A-5162 Obertrum vereinbart. Zwingende gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

 13.5 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

14. Absicherung von Kundengeldern

14.1 Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

14.2 Eurofun hat eine Insolvenzabsicherung mit der Volksbank Oberösterreich AG, Stadtplatz 9, 5280 Braunau, Tel.: +43 (0) 7722 84141-4050, E-Mail: office@vb-ooe.at abgeschlossen. Der Reisende kann diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zuständigen Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 21, 1020 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel +43 (1) 31670-897, Fax +43 (1) 31670-70897, E-Mail: eurofun@call-us.com kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von Eurofun verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

14.3 Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Eurofun Touristik GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 18111262.

15. Verbraucherschlichtungsstellen

Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Eurofun ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung- Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen Eurofun und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitgeteilt, ob Eurofun an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.

16. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Reiseanfragen, Buchungen, der Durchführung von Reiseleistungen sowie der Nutzung der Website finden sich in der Datenschutzerklärung der Eurofun Touristik GmbH, für Eurobike unter www.eurobike.at/de/datenschutz und für Eurohike unter www.eurohike.at/de/datenschutz.

© Eurofun Touristik GmbH, Stand: 07.10.2026

Eurofun Touristik GmbH
Mühlstraße 20 • A-5162 Obertrum
Tel: +43 (0)6219 60 888 • Fax: +43 (0)6219 82 72
office@eurofun-touristik.at
UID: ATU71008456 • HRB FN452199z • Gerichtsstand Salzburg
www.eurofun-touristik.at

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Das Unternehmen Eurofun Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungs-gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Eurofun Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Eurofun Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Volksbank Oberösterreich AG, Stadtplatz 9, 5280 Braunau, Tel.: +43 (0) 7722 84141-4050, E-Mail: office@vb-ooe.at abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zuständigen Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 21, 1020 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel +43 (1) 31670-897,  Fax +43 (1) 31670-70897, E-Mail: eurofun@call-us.com.kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Eurofun Touristik GmbH verweigert werden.
     

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.ris.bks.gv.at

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